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| Knaack-Klub muß bleiben! ----------------------------- |
| Das Berliner Baurecht, die Investorendreistigkeit und
das Kuschen der Bezirke Der Knaack-Klub muß bleiben Den Knaack-Klub gibt es mittlerweile fast 60 Jahre an der jetzigen Stelle, Greifswalder Str. 224. Aber wenn es nach einem stadtbekannten (und berüchtigten) Immobilieninvestor geht, soll der Klub jetzt schließen – oder zumindest will der Immobilienhai vom Bezirksamt Pankow eine millionenschwere Entschädigung gerichtlich erstreiten – worum geht es? Der Investor wollte eine nach dem neuen Berliner Baurecht zulässige Nachverdichtung in einem Hinterhof der Heinrich Roller Straße durchführen, im beliebten Prenzlauer Berg, mit vielen teuren Eigentumswohnungen. Die Genehmigungen für solche Bauvorhaben werden seit einigen Jahren (nach Inkraftsetzen des Verfahrensbeschleunigungsgesetzes) von der Verwaltung oft nur noch nach den nötigsten formalen Gesichtspunkten geprüft und durchgewunken. Eine regelhafte Einbeziehung und Anhörung der Nachbarn findet nicht mehr statt. Unter diesen Genehmigungsbedingungen sind selbstverständlich die Freiheiten der Investoren größer – aber natürlich auch ihre Verantwortung für ihre eigenen Bauwerke. Daher sind beide Ansinnen des Investors, die faktische Schließung des Knaack-Klubs oder eine millionenschwere Entschädigung aus öffentlichen Kassen, nur als lächerlich zu bezeichnen, da es vor allem das Versäumnis des Investors selbst war, seinen Neubau den jedermann bekannten, schalltechnischen Gegebenheiten des Ortes anzupassen. Das Berliner Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 12.02.2010 hat festgestellt: Wer ein Wohn!-gebäude Wand an Wand zu den Disco- und Konzerträumen des vierstöckigen Knaack-Klubs baut, der handelt „rücksichtslos“ - seinen Mietern, und der zukünftigen Nachbarschaft gegenüber - eine sehr nachvollziehbare Einschätzung. Man könnte auch weniger diplomatisch urteilen, der Investor habe sich eines versuchten Betruges schuldig gemacht, da er die Lärmproblematik sowohl den Käufern der Eigentumswohnungen wie auch den Baubehörden, von denen er die Baugenehmigung erhielt, verschwiegen hatte. Der Bau steht nun und ist wegen der eingesparten Schallisolierung zu Wohnzwecken nicht wirklich zu gebrauchen. Das Gericht hat richtigerweise festgestellt, dass aus Dummheit, Unterlassung und Manipulation keine Rechtsansprüche gegen Dritte (den Knaack-Klub bzw. das Bezirksamt) erwachsen – der Investor muss also für den eigenverursachten Schaden selbst aufkommen. Allerdings kommt hier noch das Bezirksamt Pankow auf andere bemerkenswerte Weise ins Spiel: Es wirft ein typisches Licht auf die Qualität des Pankower Bezirksamts, dass dieses in devotester Eifrigkeit bereit war, ohne weitere juristische Prüfung den (vollkommen überraschten und unschuldigen) Knaack-Klub zum Hauptleidtragenden des missglückten Bauwerkes zu machen – allein auf die vage Drohung des Investors hin, er werde den Bezirk wegen der erteilten Baugenehmigung verklagen, weil diese keine lageentsprechenden Schallschutzauflagen enthalten habe. Fast wäre er mit dieser Verkehrung der Verantwortlichkeiten und seinem Bluff durchgekommen, denn das Bezirksamt hatte die quasi-Schließung des Knaack-Klubs bereits in vorauseilendem Gehorsam verfügt. Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, hatte Bürgermeister Köhne (SPD) die Mitglieder des zuständigen Ausschusses mit den Worten überrascht: „Das mit dem Knaack-Klub, das haben wir heute rausgeschickt“. Angedrohte 10.000 Euro Zwangsgeld für Verstöße gegen die Lautstärkeauflagen inklusive. Auch Grünen-Stadtrat Kirchner sah die Stunde gekommen, sich wieder einmal in peinlicher Selbstprofilierung zu üben (wie etwa im Fall Konopke, der Pankower „Ekel-Liste“ und ähnlich gelagertem) und brachte, ebenfalls völlig unnötigerweise vor dem „Investoren“ kuschend, einen Umzug des Knaack-Klubs auf die grüne Wiese ins Gespräch. Unnötigerweise, weil das Verwaltungsgericht Berlin erstmals Logik und gesunden Menschenverstand in den casus eingebracht hat und den Betreibern des Knaack-Klubs in allen Punkten recht gegeben hat. Übrigens: Mit einem Entschädigungsangebot für die erklecklichen Umsatzeinbußen des Klubs haben sich Herr Kirchner und Herr Köhne bisher noch nicht an die Betreiber des Knaack-Klubs gewandt – obwohl doch die ganze Unbill allein aus der Frechheit des Investors - gepaart mit behördlichem Leichtsinn - entstanden ist. Wohl den Bürgerinnen und Bürgern, die solche Politiker nicht mehr zum Sachwalter ihrer Interessen haben (wollen). G. Schröder (Bi Wasserturm) |
| OVG-Skandalurteil Rechtswidrige Baugenehmigung des Nachbarn vorläufig bestätigt Das Verwaltungsgericht Berlin hatte auf Antrag die aufschiebende Wirkung des Widerspruches der Knaack-Hauseigentümer gegen die Baugenehmigung angeordnet, weil erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bestehen. Das Oberverwaltungsgericht hat diesen Beschluss nun wieder außer Kraft gesetzt, so dass in Kürze in dem anderen Gerichtsverfahren, in dem es um die Lärmschutzauflagen für den Knaack-Club geht, wohl ebenfalls mit einer Entscheidung zu Ungunsten des Clubs zu rechnen ist. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass die Frist für die Einlegung des Widerspruches gegen die Baugenehmigung versäumt worden sei. Wenn die Behörde es versäumt hat, jemandem eine Entscheidung zuzustellen, gibt es keine gesetzliche Widerspruchsfrist. Damit dies nicht zu einem endlosen Schwebezustand führt, entscheiden die Gerichte im jeweiligen Einzelfall, ob ein Betroffener sein Widerspruchsrecht durch längeren Zeitablauf verwirkt hat. Das OVG hat dies bejaht, weil man nach Auffassung des Gerichtes, den Baukran der in der Heinrich-Roller-Straße 14 stand, hätte bemerken müssen. Ab November 2007, wo man den Baukran theoretisch sehen konnte, sei die Widerspruchsfrist gelaufen. Dabei ist zwischen den Zeilen des Beschlusses zu lesen, dass das Gericht dem Hauseigentümer des Knaack ohnehin nicht glaubt, die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück nicht bemerkt zu haben. Dass man als Hauseigentümer nicht jeden Tag vor Ort ist, dass man nicht auf alle Dinge, die man sehen könnte, bewusst achtet und dass man aus einem Baukran zwar ganz allgemein auf eine Baustelle, nicht aber einen Neubau im Hinterhof schlussfolgern kann, interessierte das OVG nicht. Da sich das Gericht ausschließlich mit der angeblichen Fristversäumnis beschäftigt, kann man schlussfolgern, dass auch das Oberverwaltungsgericht die Baugenehmigung für rechtswidrig hält, denn ansonsten hätte man neben der Fristversäumung auch einige Sätze dazu gesagt, dass unabhängig von der Fristversäumung der Widerspruch auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg hatte. Umso bitterer ist es, dass das OVG ohne Ortsbesichtigung und ohne mündliche Verhandlung sein Urteil über den Knaack gesprochen hat. |
| Informationen von der Knaack-Klub-homepage: … Doch 2003 sollten die ersten Einschränkungen folgen. In unmittelbarer Nähe wurde ein Haus für altersgerechtes und betreutes Wohnen errichtet. Auf Grund des Lautstärke-Pegels musste auf die Freiluft-Konzerte und die angeschlossene Hofbar verzichtet werden. Betreiber und Gäste waren daraufhin erstmal enttäuscht. In erster Linie zählte jedoch ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. Generell waren die Knaack-Betreiber immer bemüht, mit allen Anwohnern gut auszukommen und auf Probleme und Anliegen einzugehen. Um den umliegenden Nachbarn entgegen zu kommen, ließen sie Schallschutzfenster einbauen, Türen und Fenster wurden zugemauert. Zudem konnte der Lärmpegel auf den Höfen durch Ordner und Hinweisschilder weiter gesenkt werden. Trotzdem ging dann vor gut einem Jahr eine weitere Reklamation ein. Über das Ordnungsamt wurde mitgeteilt, dass sich Anwohner der nahe liegenden Heinrich-Roller-Straße über massive Lärmbelästigung beschwert hätten. Club-Betreiber Matthias Harnoß: „Wir waren sehr verwundert, da aus dieser Ecke der näheren Umgebung noch nie etwas kam.“ Nach kurzem Stutzen mussten die Betreiber feststellen, dass ohne deren Wissen ein Wohnhaus direkt an die Rückwand des Knaack-Gebäudes gebaut wurde. Im Zuge der Sanierung eines bestehenden Vorderhauses in der Heinrich-Roller-Straße ließ eine Baugruppe auf dem Hof ein neues Gebäude mit Eigentumswohnungen errichten – ohne gesonderten Schallschutz und ohne Verständigung mit den Club-Betreibern. Der Investor hielt es auch offenbar nicht für notwendig, die potentiellen Käufer der Wohnungen über den unmittelbar anliegenden Club zu informieren. Das Ergebnis waren sich übergangen fühlende, verärgerte Neu-Bewohner, die wiederum ihren Ärger an die sich ebenfalls übergangen fühlenden Betreiber des langjährigen Club richteten. Als die schriftliche Lärmschutzauflage kurze Zeit später im Briefkasten des Knaack-Club eintraf, entschlossen sich die Club-Betreiber schweren Herzens, zwei Etagen des Clubs zu schließen. Doch dies genügte nicht. Erst als im Sommer 2009 kurzfristig Konzerte abgesagt und die Lautstärke-Pegel der Musik gesenkt wurden, erreichte man die vom Umweltamt geforderten Lärmschutz-Obergrenzen. „Meine Heim-Anlage zu Hause kann weitaus mehr“, sagt Matthias Harnoß und erzählt von verärgerten Gästen: „Wir haben leiser und leiser gemacht, bis die Leute riefen ‚Macht doch mal lauter, verdammt!’.“ Daraufhin kamen immer weniger Besucher – auch, weil das Gerücht umging, der Knaack-Klub habe schon zugemacht. Der Umsatz brach um 50 Prozent ein. Mittlerweile laufen die Partys auf den verbliebenen zwei Tanzflächen wieder in partytauglicher Lautstärke. „Wir akzeptieren keinen schleichenden Tod“, so Harnoß, „entweder ist Schluss oder nicht.“ Das Aus kann nun jederzeit kommen. Nachdem drei vom Ordnungsamt initiierte Verhandlungsrunden keine realen Fortschritte zwischen den streitenden Parteien aus Anwohner und Club-Betreiber gebracht haben, stehen die Chancen für den Standorterhalt des Knaack-Clubs schlecht. Die rechtliche Ausgangslage für die Anwohner scheint die bessere zu sein. Dabei hat Harnoß aber auch Verständnis für die neuen Nachbarn: „Die Leute haben viel investiert und sahen sich plötzlich einer unerwarteten Lärmbelästigung ausgeliefert.“ Für ihn ist klar, wer sich bei diesem komplex gefächertem Schaden nicht mit Ruhm bekleckert hat: „Die Baugruppe hat der Verkaufsrendite wegen billig und ohne gesonderte Schallschutzmaßnahmen gebaut und das Bauamt, welches die Baugenehmigung nicht hätte ohne weiteres erteilen dürfen, schlichtweg geschlafen.“ Auch wenn den Knaack-Club-Betreibern vom Ordnungsamt Ausweich-Locations im Ortsteil angeboten wurden und ein potentielles Weiterleben in anderer Umgebung möglich wäre – dieser Hergang stellt ein großes Ärgernis dar. Wie sollen sich die vielen Stammgäste und Betreiber bei einer Räumung des Clubs fühlen? Falsch gemacht haben sie jedenfalls nichts. Die finanziellen Interessen privater Investoren und eine Unaufmerksamkeit des Bezirkes könnten zum Ende des Knaack-Club führen und würden ein Stück lebendiger Kiezkultur begraben. Torsten Lehmann Mehr Informationen zur Auseinandersetzung um den Knaack-Klub: www.knaack-fightclub.de |
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